Geschäfts­ordnung

genehmigt von der außerordentlichen Vollversammlung vom 23.3.2012

Mitgliedsbeitrag

Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist innerhalb der ersten Vollversammlung des laufenden Kalenderjahres auf das Konto der baubiologie südtirol zu überweisen.
Die Höhe des  jährliche Mitgliedsbeitrags beträgt:

Mitglied Einzelpersonen
35€ jährlich (Eintrag als Mitglied)

Mitglied Einzelpersonen
(Berater nach baubiologischen Kriterien) mit Werbung durch den Verein
35€ Mitgliedsbeitrag + 60€ Beraterbeitrag jährlich (Eintrag als Mitglied, dessen Leistungen auf der Web-Seite und bei unseren Veranstaltungen beworben werden)

Einzelfirmen mit Werbung durch den Verein
95€ jährlich (Eintrag als Firma mit Nennung der Person (Mitglied), dessen Leistungen auf der Web-Seite und bei unseren Veranstaltungen beworben werden)

Firmen und Bürogemeinschaften - Mitgliedschaft 2 Personen
170€ jährlich (1 Firma + 2 Personen) (beinhaltet einen Eintrag als Firma und zwei als Personen (Mitglieder) die Extra angeführt werden auf unserer Web-Seite; getrennt eintragen).
Ermäßigungen bei vereinsinternen Veranstaltungen gelten für alle Angestellten.

Unterstützung nach eigenem Ermessen
ein selber gewählter Betrag, welcher höher als der Mindestbetrag ist.

  • Begünstigungen bei Kursen, Veranstaltungen, usw. werden nur Mitgliedern gewährt.
  • Die Rundbriefe bekommen alle Mitglieder und die, die im letzten Jahr noch Mitglied waren.
  • Für Erstmitglieder, die erst im letzten Quartal des Jahres einzahlen, gilt der Mitgliedsbeitrag auch für das darauf folgende Kalenderjahr.


Regelung Begünstigungen Kursbeiträge
Für Mitglieder werden die Kurse begünstigt angeboten. Der Vorstand beschliesst die Höhe der Vergünstigung im konkreten Fall.

Kriterien für Personen, Organisationen und Firmen, die auf unserer Webseite aufscheinen

Qualitätskriterien
Wir brauchen Qualitätskriterien für die Mitglieder, für welche wir Werbung machen. Solange wir noch keine allgemeingültigen Kriterien haben, muss der Vorstand entscheiden, für welche Mitglieder wir werben („Liste der baubiologischen Leistungen“), analog zu Art.6 des Statuts.
Der Vorstand beschließt über die Aufnahme in die Liste jener, für die der Verein baubiologie südtirol wirbt, und auch für deren Ausschluss aus der Liste. Er kann die Aufnahme bzw. das Verbleiben ohne Angabe von Gründen verweigern und gegen seine Entscheidung ist keine Berufung möglich.
Grundvoraussetzung für die Aufnahme in die Liste der baubiologischen Leistungen ist eine baubiologische Ausbildung (IBN, ANAB, SIB oder gleichwertige). Der Vorstand kann in Ausnahmefällen von dieser Ausbildung absehen, wenn die Qualität anders sichtbar ist, z.B. über eine geeignete Überprüfung des baubiologischen Wissens (wie Prüfungsfragen oder gleichwertiges).

Regelung bei Reklamationen und Konflikten
Um die korrekten und freundschaftlichen Beziehungen im Umgang im Kreis der Baubiologie zu pflegen, verpflichten sich alle Personen, Organisationen und Firmen, die auf unserer Webseite aufscheinen, bei Konflikten mit Kunden, Partnern oder unseren Mitgliedern, diese vor dem “ethischen Rat” unseres Vereins auszutragen und das Urteil des “ethischen Rats” anzuerkennen, falls eine direkte friedliche Einigung nicht möglich ist. Erst bei einem Scheitern darf der Gerichtsweg eingeschlagen werden. Diese Regelung soll die Kommunikation im Kreise der Baubiologie verbessern und Konflikte schneller und billiger lösen helfen.

Gemeinwohl-Kriterien
Wir begrüßen, wenn die Personen, Firmen und Institutionen ihren Erfolg mit den Gemeinwohl-Kriterien bewerten und geben diese hier optional an;
weitere Infos siehe www.gemeinwohl-oekonomie.org

Gegenseitige Verknüpfung der Internetseiten
Alle Personen, Organisationen und Firmen, die auf unserer Webseite aufscheinen, erstellen auf der eigenen Homepage einen Link zur baubiologie südtirol
baubiologie südtirol behält sich vor, das Erscheinungsbild mit den Erfordernissen des Vereins abzuklären.

Der ethische Rat

Der ethischen Rat setzt sich aus mindestens 3 ehrenamtlichen Mitgliedern zusammen, wobei 2 aus dem Vorstand stammen und der Vorstand die weiteren aus dem Kreis der restlichen Mitglieder auswählt.
Er trifft sich nur bei Erfordernis. Der ethischen Rat hört sich die Anliegen und Bedürfnisse der Betroffenen an und versucht eine kurze Vermittlung. Bei Notwendigkeit beschliesst er die Streichung aus der Beraterliste bzw. der Nennung auf der Internetseite der baubiologie südtirol und der gedruckten Medien und empfiehlt dem Vorstand den Ausschluss des Mitglieds. Seine Entscheidung kann nicht angefochten werden.
 

Beraterkriterien

Berater für Baubiologie
Ein Siegel mit einer Nummer wird den baubiologischen Beratern zur Verfügung gestellt, um die ganzheitliche Ausbildung und das Engagement als Berater hervorzuheben, und dieses Siegel darf nur verwendet werden, wenn sich die betreffende Person auch in der Beraterliste befindet.

Anforderungen an die Berater für Baubiologie der baubiologie südtirol

Voraussetzungen

  • Grundvoraussetzung für die Aufnahme in die Beraterliste ist eine baubio logische Ausbildung (IBN, ANAB, SIB oder gleichwertige).
  • Der Berater muss Mitglied der baubiologie südtirol sein.


Weiterbildung
Eine kontinuierliche Weiterbildung ist unumgänglich und umfasst mindestens:

  • Teilnahme an den Beratertreffen der baubiologie südtirol (2 x jährlich)
  • Abonnement der Zeitschrift „Wohnung und Gesundheit“ des IBN oder „Baubiologie“ der SIB oder gleichwertiges
  • Besuch des von der baubiologie südtirol organisierten Pflichtseminars oder von mindestens einem Seminar pro Jahr im Bereich der Baubiologie


Regelung bei Konflikten
Um die korrekten und freundschaftlichen Beziehungen im Umgang im Kreis der Baubiologie zu pflegen, verpflichten sich die Berater, die Regelung bei Reklamationen und Konflikten anzuerkennen und anzuwenden.

Weitere Regelungen

  • Der Vorstand beschließt die Aufnahme in und die Streichung von der Beraterliste. Der Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Beratern ist sehr wesentlich für unsere Arbeit. Begründete Entschuldigungen müssen vorab persönlich dem Vorsitzenden mitgeteilt werden. Nach zweimaliger unentschuldigter Abwesenheit bei den Beratertreffen wird der Betreffende von der Liste gestrichen, dies wird ihm per email mitgeteilt. Wenn die Kriterien eingehalten werden, ist nach einem schriftlichen Ansuchen und einem Gespräch mit dem Ethischen Rat eine Wiederaufnahme wieder möglich.
  • Der Mitgliedsbeitrag der Berater muss jedes Jahr innerhalb der festgelegten Frist eingezahlt werden.


Kriterien für die Auswahl der Partner

  • Leistungen und Produkte entsprechen weitgehendst der Baubiologie
  • Wir begrüßen, wenn die Personen, Firmen und Institutionen ihren Erfolg mit den Gemeinwohl-Kriterien bewerten und geben diese hier an; wenn die Gemeinwohlbilanz noch nicht erstellt ist, wird dies auch angegeben.
  • Die Partner verpflichten sich, die Regelung bei Reklamationen und Konflikten anzuerkennen und anzuwenden.

Kriterien für die Auswahl der Partner

  • Leistungen und Produkte entsprechen weitgehendst der Baubiologie
  • Wir begrüßen, wenn die Personen, Firmen und Institutionen ihren Erfolg mit den Gemeinwohl-Kriterien bewerten und geben diese hier an; wenn die Gemeinwohlbilanz noch nicht erstellt ist, wird dies auch angegeben.
  • Die Partner verpflichten sich, die Regelung bei Reklamationen und Konflikten anzuerkennen und anzuwenden.